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Beratung zur Maschinensicherheit 
für Hersteller und Betreiber


Sichere Maschinen erfordern klare Entscheidungen – von der ersten Planung bis zum täglichen Betrieb. tec.nicum consulting unterstützt Hersteller und Betreiber dabei, Gefährdungen zu erkennen, Risiken zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. 

Unsere Beratung zur Maschinensicherheit verbindet die einschlägigen rechtlichen Anforderungen mit den technischen und betrieblichen Bedingungen Ihrer Maschinen und Anlagen.

Ob neue Maschine, bestehende Produktionslinie oder geplanter Umbau: Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein praxisgerechtes Vorgehen. Dabei berücksichtigen wir die Sicherheit der Beschäftigten ebenso wie Bedienbarkeit, Instandhaltung und die Abläufe in Ihrer Produktion.

 
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Sicherheitskonzepte für Maschinen und verkettete Anlagen

Im Anlagenbau müssen auch die Schnittstellen zwischen einzelnen Maschinen betrachtet werden. Wir unterstützen Sie dabei, Gefährdungen durch das Zusammenwirken von Maschinen zu bewerten und ein übergreifendes Sicherheitskonzept zu entwickeln. Bei der Verkettung von Produktionslinien prüfen wir, ob eine Gesamtheit von Maschinen vorliegt und welche Anforderungen sich daraus für die Konformitätsbewertung ergeben.

Bei Modernisierungen und Umbauten untersuchen wir, ob neue Gefährdungen entstehen oder vorhandene Risiken erhöht werden. Dazu gehört die Bewertung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, die Herstellerpflichten für die veränderte Maschine auslösen kann. Für internationale Projekte berücksichtigen wir die Anforderungen der jeweiligen Zielmärkte.

Risikobeurteilung und Risikominderung nach DIN EN ISO 12100

Die Risikobeurteilung begleitet die Entwicklung einer Maschine von Anfang an. Auf Grundlage der DIN EN ISO 12100 unterstützen wir Sie dabei, die Grenzen der Maschine festzulegen, Gefährdungen zu identifizieren sowie Risiken einzuschätzen und zu bewerten. Berücksichtigt werden die relevanten Lebensphasen, die bestimmungsgemäße Verwendung und die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung.

Die Risikominderung folgt einer klaren Reihenfolge: Zunächst werden Gefährdungen durch eine inhärent sichere Konstruktion vermieden oder reduziert. Für verbleibende Risiken werden geeignete technische Schutzmaßnahmen vorgesehen. Benutzerinformationen beschreiben die sichere Verwendung und weisen auf Restrisiken hin. Wir begleiten die Auswahl und Überprüfung der Maßnahmen sowie die nachvollziehbare Dokumentation des Prozesses.
 

Konformitätsbewertung und CE Kennzeichnung

Für das Inverkehrbringen beziehungsweise die erstmalige Inbetriebnahme von Maschinen in der EU ist derzeit grundsätzlich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG maßgeblich, die in Deutschland durch die 9. ProdSV umgesetzt wird. Ab dem 20. Januar 2027 ist grundsätzlich die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen anzuwenden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der geltenden Anforderungen und bei der Vorbereitung auf den Übergang zur EU-Maschinenverordnung.

Gemeinsam mit Ihnen klären wir, welche Rechtsvorschriften und Normen für Ihr Produkt einschlägig sind. Wir begleiten das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren und unterstützen bei den technischen Unterlagen, der Betriebsanleitung und der Konformitätserklärung als Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung. Für unvollständige Maschinen gelten besondere Anforderungen, unter anderem an die Einbauerklärung und die Montageanleitung.
 

Technische Schutzmaßnahmen und funktionale Sicherheit

Aus der Risikobeurteilung leiten wir mit Ihnen die Anforderungen an Schutzeinrichtungen und sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen ab. Dazu gehören beispielsweise die Überwachung einer Schutztür und die Not-Halt-Funktion. Ein Not-Halt ergänzt das Schutzkonzept; er ersetzt keine erforderlichen Schutzeinrichtungen.

Bei Anwendung der DIN EN ISO 13849-1 wird für jede Sicherheitsfunktion der erforderliche Performance Level PLr festgelegt und nachgewiesen, dass der erreichte Performance Level PL mindestens diesem entspricht. Die Steuerungskategorie ist dabei einer von mehreren Bewertungsfaktoren. Je nach Anwendungsfall kann die DIN EN IEC 62061 mit dem Sicherheitsintegritätslevel SIL herangezogen werden. Wir unterstützen bei Spezifikation, Auslegung, Verifikation und Validierung der Sicherheitsfunktionen.
 

Sichere Verwendung nach der Betriebssicherheitsverordnung

Arbeitgeber müssen die Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist vor der Verwendung erforderlich und soll bereits vor Auswahl und Beschaffung beginnen. Eine vorhandene CE-Kennzeichnung ersetzt sie nicht. tec.nicum unterstützt Sie dabei, die Maschine zusammen mit ihrer Arbeitsumgebung, den vorgesehenen Tätigkeiten und den betrieblichen Wechselwirkungen zu betrachten.

Wir begleiten die regelmäßige Überprüfung und erforderliche Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu gehören die Bewertung notwendiger Anpassungen an den Stand der Technik sowie die Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Bei Bestandsmaschinen beurteilen wir, welche Maßnahmen für eine sichere Verwendung erforderlich sind. Eine Abweichung von einer neuen Normausgabe allein ist noch kein Nachweis eines Sicherheitsmangels.

Sie planen eine neue Anlage, möchten eine Bestandsmaschine bewerten oder benötigen Unterstützung bei einem Umbau? Sprechen Sie mit tec.nicum über Ihre Aufgabenstellung. Gemeinsam legen wir die nächsten Schritte für Ihre Maschinensicherheit fest.

 

FAQ zur Beratung in Maschinensicherheit

Die Beratung richtet sich nach Ihrer Rolle als Hersteller oder Betreiber und nach der konkreten Maschine. Typische Leistungen sind die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100, die Entwicklung von Schutzkonzepten, die Bewertung sicherheitsbezogener Steuerungsfunktionen und die Begleitung des Konformitätsbewertungsverfahrens. Für Betreiber steht die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln im Mittelpunkt. Bei Umbauten und Verkettungen werden zusätzlich die Auswirkungen auf Sicherheit und Herstellerpflichten bewertet.

Externe Fachleute unterstützen dabei, die einschlägigen Anforderungen zu bestimmen und auf das konkrete Projekt anzuwenden. Das erleichtert die Abstimmung zwischen Konstruktion, Produktion und Arbeitsschutz und kann helfen, aufwendige Nacharbeiten zu vermeiden. Normen konkretisieren technische Anforderungen; ihre Anwendung ist grundsätzlich freiwillig. Einschlägige harmonisierte Normen können unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Konformitätsvermutung für die von ihnen abgedeckten Anforderungen begründen.

Unser modulares Dienstleistungsangebot verbindet Wissensvermittlung in der academy, Analyse und Beratung im consulting, technische Planung im engineering sowie Umsetzung im Bereich integration. Abhängig von Ihrer Aufgabenstellung begleiten wir einzelne Arbeitsschritte oder mehrere Projektphasen. Den Umfang der Leistungen und die Schnittstellen zu Ihren Verantwortlichen stimmen wir mit Ihnen ab.

Am besten bereits während der Planung oder Konstruktion. So können Erkenntnisse aus der Risikobeurteilung früh in die Gestaltung der Maschine einfließen. Auch Betreiber profitieren davon, die spätere Verwendung schon vor der Beschaffung zu beurteilen. Bei bestehenden Anlagen ist Beratung insbesondere vor Umbauten, Modernisierungen oder Änderungen der Verwendung sinnvoll.

Die herstellerseitige Risikobeurteilung betrachtet die Gefährdungen und Risiken einer Maschine über ihre relevanten Lebensphasen und bildet die Grundlage für eine sichere Konstruktion. Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers nach der Betriebssicherheitsverordnung bewertet die tatsächliche Verwendung von Arbeitsmitteln im Betrieb. Sie bezieht unter anderem Tätigkeiten, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation ein. Herstellerinformationen können dabei genutzt werden, ersetzen jedoch nicht die Bewertung der konkreten Einsatzbedingungen.

Wir erläutern die festgestellten Mängel und unterstützen bei der Bewertung des Handlungsbedarfs sowie bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen. Bei unmittelbarer Gefährdung müssen betroffene Tätigkeiten beziehungsweise die Verwendung der Maschine bis zur wirksamen Absicherung unterbleiben. Auf Wunsch begleiten wir auch die technische Planung und Integration der Schutzmaßnahmen. Anschließend ist deren Wirksamkeit zu überprüfen; erforderliche Prüfungen und Validierungen sind durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Beauftragung einer Beratung führt nicht automatisch dazu, dass die gesetzlichen Pflichten des Herstellers oder Arbeitgebers auf tec.nicum übergehen. Aufgaben können im rechtlich zulässigen Rahmen übertragen werden; verbleibende Organisations- und Kontrollpflichten sind weiterhin wahrzunehmen. Verantwortlichkeiten und Leistungsumfang werden deshalb klar vereinbart.

Für eigene Leistungen trägt tec.nicum Verantwortung nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Fachgerechte Analysen, Berechnungen und Dokumentationen unterstützen Sie bei der Erfüllung und dem Nachweis Ihrer Pflichten. Eine pauschale Garantie für Haftungsfreiheit ist damit nicht verbunden.

Abhängig von Maschine und Einsatzbedingungen können zusätzliche Anforderungen relevant sein. Beim betrieblichen Explosionsschutz ist insbesondere die Gefahrstoffverordnung zu berücksichtigen, einschließlich eines erforderlichen Explosionsschutzdokuments; hinzu kommen einschlägige Prüfpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung. Bei vernetzten Maschinen sind auch sicherheitsrelevante Auswirkungen von Manipulationen oder unbefugten Zugriffen zu betrachten. Wir klären mit Ihnen, welche ergänzenden Fachleistungen Ihr Projekt benötigt.

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